Energiepauschale nachträglich Steuerfrei – Das klingt doch gut!

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, die bisher keine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten haben: Sie können das Geld nachträglich vom Staat bekommen und in vielen Fällen bleibt die Pauschale auch steuerfrei.

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den Ausgleich bereits im September 2022 erhalten. Doch einige gingen zunächst leer aus, wie beispielsweise Berufstätige, die im September 2022 arbeitslos waren oder als Minijobber in einem privaten Haushalt gearbeitet haben. Dabei steht jedem Berufstätigen die 300-Euro-Pauschale zu, der mindestens an einem Tag im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis hatte. Diese Personen können das Geld nachträglich vom Staat erhalten, indem sie eine Steuererklärung einreichen.

Ein Extra-Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Lediglich Minijobber müssen zusätzlich die Zeilen 13 und 14 der Anlage 'Sonstiges' ihrer Steuererklärung ausfüllen.

Die Pauschale bleibt steuerfrei für alle Arbeitnehmer, deren Nebeneinkünfte inklusive der Pauschale unter der Härtefallgrenze von 410 Euro liegen. Wenn die Summe der Nebeneinkünfte darüber liegt, wird der Härteausgleich stufenweise abgeschmolzen.

Ab einem Betrag von 820 Euro im Jahr müssen die Nebeneinkünfte voll versteuert werden. Bei bis zu 500 Euro Nebeneinkünften bleiben immerhin noch 320 Euro steuerfrei. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Ehepaaren, die gemeinsam eine Steuererklärung einreichen, die 410-Euro-Grenze nicht verdoppelt wird, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) erklärt.

Die nachträgliche Steuerfreiheit der Energiepauschale ist eine gute Möglichkeit für Arbeitnehmer, um eine finanzielle Entlastung zu erhalten und möglicherweise einen zusätzlichen Betrag zurückzuerhalten. Es lohnt sich daher, eine Steuererklärung einzureichen und von dieser Regelung zu profitieren.

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